Bildung ist ein Menschenrecht

Bildung ist ein wichtiges Gut.

So heißt es immer im Wahlkampf. Doch in Wirklichkeit zeigt sich, dass Bildung für manche Parteien nur in soweit wichtig ist, dass sie neue Arbeitskräfte für den „Markt“ generiert.

Bildung sollte jedoch nicht allein dazu dienen künftige Arbeitskräfte zu generieren, sondern in erster Linie dazu beitragen den Geist des Menschen zu neuen Höhen erheben.

Bildung sollte nicht nur Wissen vermitteln, sondern das Verstehen der Zusammenhänge der Welt und das was sie umgibt fördern.

Bildung sollte auch nicht vom Geldbeutel der Eltern oder der ethnischen bzw. gesellschaftlichen Herkunft abhängen.

Bildung sollte von der Wiege bis zur Bahre kostenlos und dennoch den aktuell höchsten Standards entsprechen.

 

Wollen wir uns weiterentwickeln. Wollen wir eines Tages die Grenzen unseres Sonnensystems überwinden. Wollen wir Wohlstand für alle garantieren. Wollen wir eine offene, tolerant und fortschrittliche Gesellschaft.

Dann müssen wir Bildung stärken und zukunftsfähig machen.

 


Eckpunkte-Papier „Bildung 3.0“

 

1. Das Bildungswesen wird auf nur noch 4 Stufen reduziert.

 

a) Die Primarstufe mit der Grundschulbildung umfasst die 1. bis 10. Klasse.

Die Grundschulbildung ist der Grundpfeiler des Bildungssystems auf welchen allen andere Bildungsstufen ausbauen.

Aus diesem Grund ist neben der Wissensvermittlung auch der praxisnahe Unterricht und die fächerübergreifende Bearbeitung von Fragestellungen eine Grundvoraussetzung für ein modernes und zukunftsfähiges Bildungssystem.

 

b) Die Sekundarstufe umfasst die Gymnasialbildung sowie die Berufsschulbildung mit der 11. bis 13. Klasse.

Die Gymnasialbildung steht allen Schülern mit entsprechenden Notendurchschnitt offen und soll auf eine künftige Hochschuldbildung vorbereiten.

Allen Schülern welche nicht die Möglichkeit zur Gymnasialbildung durch entsprechenden Notendurchschnitt haben steht innerhalb der Schule in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben die Berufsausbildung zur Verfügung.

Beide Bildungswege sollen sich durch Wissenserwerb und praxisnahe Bildung die Schüler auf den künftigen Lebensweg vorbereiten.

Duale Bildung durch die Verschmelzung von Berufs- und Gymnasialbildung sind wünschenswert und zu fördern.

 

c) Die Tertiärstufe umfasst die Hochschulbildung.

Die Hochschulbildung umfasst das Grundstudium „Bachelor“ mit bis zu 10 Semestern sowie die Fortführung des Studiums durch den „Master“ mit bis zu 5 Semestern.

Die Verlängerung der Studienzeit soll ein tiefere Wissensbildung durch umfangreiche praxisnahe Ausbildungen ermöglichen.

Durch die Förderung fächerübergreifender Lerninhalte soll ein ganzheitliches Verständnis wissenschaftlicher Fragestellungen und Betrachtungen ermöglicht werden.

 

d) Die Quartärstufe bildet den Umfang aller Fort-, Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen innerhalb des Lebens und steht allen Menschen offen.

Sie soll den Menschen nicht nur die Möglichkeit geben neues Wissen zu erwerben sondern jederzeit sich neu zu orientieren.

Die Quartärstufe, einfachgesagt Weiterbildung, umfasst sowohl schulische, akademische und außerberufliche Bildungseinrichtungen und Bildungsprogramme.

 

 

2. Integration und Inklusion sind ein wichtiger Teil der Reform des Bildungswesens.

Heute werden Menschen aus verschiedenen Gründen in Förder-, Sonder- und Hauptschulen abgeschoben. Meist aus dem Grund, um andere, „normale“, Schüler nicht beim Lernen zu behindern. Doch diese Einstellung ist nicht nur zu tiefst unsozial sondern ein menschenverachtendes Verhalten aus einer auf Ellenbogenmentalität beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

Um diese Haltung zu durchbrechen sollen Bildungseinrichtungen und die soziale Träger ein Konzept der integrativ-inkludierten Förderung im Rahmen des täglichen Schulalltags erarbeiten. Um schon innerhalb des Bildungssystems eine solidarische Gesellschaft zu fördern und gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden ist das gemeinsame Lernen und Unterstützen wichtig.

Nur in absoluten Ausnahmefällen und mit der notwendigen fachlichen Begründung ist die Bildung von Förderklassen parallel zu den Gemeinschaftsklassen innerhalb einer Bildungseinrichtung zu gestatten. Eine Aussonderung von Schülern ist gesonderte Schulen ist nicht gestattet.

Das Konzept soll möglichst auf alle Bildungsstufen angewendet und entsprechend werden.

 

 

3. Die Verkleinerung der Klassenstärken ist ein integraler Bestandteil eines modernen und zukunftsfähigen Bildungssystems.

Ziel ist dabei die effektivere Betreuung durch die Lehrkraft zu garantieren und den Klassenzusammenhalt zu fördern.

Gerade im Bezug auf das Konzept der integrativ-inkludierten Förderung ermöglicht dies eine bessere Ausbildung für alle Schüler.

 

a) In der Primarstufe ist die Klassenstärke auf 8 bis maximal 12 Schüler zu reduzieren.

 

b) In der Sekundarstufe beträgt die Klassenstärke, sowohl für die Gymnasial- als auch für die Berufsbildung, jeweils 8 bis maximal 10 Schüler/Auszubildende.

 

c) In der Tertiärstufe liegt die Klassenstärke bei 6 bis 12 Studenten.

Diese Größe ist eine Richtschnur. Gerade im Rahmen von Vorträgen und Seminaren kann diese Größe erheblich variieren. Mehr als 40 Personen sollten es jedoch nicht sein.

 

d) In der Quartärstufe liegt die Klassenstärke bei bis zu maximal 16 Personen.

 

 

4. Immer mehr Teile unseres Lebens werden digitalisiert und gerade die Kontaktbeschränkungen und Lockdowns der letzte Monate haben gezeigt, dass das Bildungssystem nicht auf dem neuesten Stand der Zeit ist.

Für eine zukunftsfähige Bildung ist jedoch die technische Ausstattung und Vernetzung wichtig.

 

a) Ausstattung und regelmäßige Modernisierung aller Bildungseinrichtungen mit Technologien auf den neusten technologischen Stand.

 

b) Bereitstellung kostenloser Laptops, Tabletts und Internetzugänge für Schüler und Studenten der Bildungsstufen Primar, Sekundär und Tertiär.

 

c) Gemeinsame Entwicklung von bildungsspezifischer Software durch Bildungseinrichtungen und die Wirtschaft. Jede im Bereich der Bildung genutzte Software muss den höchsten Anforderungen an Datenschutz, Privatsphäre und „Open Source“ entsprechen.

 

d) Regelmäßige Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften im Bereich Software, Programmierung und technologischer Hardware. Mindestens jedoch Bereitstellung und Finanzierung von technologischen Personal für jede Bildungseinrichtung.

 

e) Ausbau von Onlinebibliotheken und -wissensdatenbanken durch Digitalisierung aller freiverfügbaren Dokumente, Bücher und Lehrmittel. Die Erweiterung dieser digitalen Bibliotheken durch die Förderung von VR-Lern- und Bildungsumgebungen, zum Beispiel für die Fächer Geschichte, Kunst und Geographie.

Eine generelle Novellierung des Urheberrechtsschutzes ist hierfür eventuell notwendig.

 

f) Förderung des selbstbewussten und verantwortungsvollen Umgangs mit Technologie, Daten und Software durch Ausbau des entsprechenden Unterrichtsfachs Informatik.

 

g) Förderung der Kooperation zwischen den Bildungsstufen untereinander und den Bildungseinrichtungen und der IT-Wirtschaft miteinander. Letzte müssen jedoch unter der Bedingung der Transparenz aller Teilbereiche der Kooperation erfolgen. Eine negative Einflussnahme, wie Werbung und Kaufverhaltensmanipulation, ist zu unterbinden.

 

 

5. Um die Reform eines modernen Bildungssystems umzusetzen ist die notwendige Ausstattung mit Personal und Räumlichkeiten wichtig.

 

a) Alle Bildungseinrichtungen sind mit ausreichend pädagogischen Lehr- und Betreuungspersonal auszustatten.

 

b) Die Bezahlung des Lehr- und Betreuungspersonals ist anzuheben. Eine allgemeine Verbeamtung des Personals ist wünschenswert.

 

c) Zusätzlich zum oben genannten Personal sind Kinder- und Jugendbetreuer, psychologisches und medizinisches Personal allen Bildungseinrichtungen zu gewähren.

 

d) Neben der technologischen Modernisierung von Bildungseinrichtung sind aufgrund der wegen der kleineren Klassengrößen notwendigen Anhebung der Klassenanzahlen der dafür benötigte Neu- und Ausbau stehts zu bewilligen. Bildungseinrichtungen haben im Bereich des Bebauungsplans neben Forschungseinrichtungen höhere Priorität gegenüber wirtschaftlichen Bauprojekten.

 

e) Sanierungen, Instandhaltungen und Modernisierungen der Gebäude und Grundstücke der Bildungseinrichtungen sind stets zu bewilligen. Der bürokratische Genehmigungs- und Bewilligungsaufwand ist auf ein Minimum zu Reduzieren.

Eine Rückstau von diesen Aufwendungen und die damit einhergehende Belastung der Schüler und Lehrer ist zu verhindern.

 

f) Der durch Kinder- und Jugendliche verursachte und von Bildungseinrichtungen sowie Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen, inklusive Spiel- und Bolzplätze, hervorgehende Lärm ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und am Sonntag von 12 bis 20 Uhr für alle Anwohner hinzunehmen. Ausnahme und entsprechende Sonderregelung gilt nur in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Entsprechende Einwände durch Anwohner im Hinblick von Neu- und Ausbau entsprechende Einrichtungen sind daher abzulehnen.

 

f) Bildungseinrichtungen der Stufen Primar und Sekundär sind zu dem mit ausreichend Freizeit-, Beschäftigungs- und Erholungsstätten wie Sportplätzen, Gemeinschaftsräumen, Kinder- und Jugendfreizeiträumen, nebenschulischen Bildungsräumen auszustatten.

Kooperation mit bestehenden sozialen Trägern, Freizeithöfen und weiteren sind wünschenswert.

 

g) Jede Bildungseinrichtung ist mit einer modernen und qualitativ-hochwertigen Nahrungsversorgung auszustatten.

 

 

6. Damit gerade im ländlichen Raum der Weg zur Bildungseinrichtung zu keiner Gefahr für Schüler und Studenten sowie dem Personal wird ist der ÖPNV entsprechend auszubauen und mit ausreichend Kapazität zu versehen.

Auch die Einrichtung einer entsprechenden öffentlichen Schulbusgesellschaft ist zu bedenken.

Im innerstädtischen Raum ist zu dem der Ausbau von verkehrssicheren Fahrradwegen dem allgemeinen Straßenausbau vorzuziehen.

 

 

7. Um das Bildungssystem mit ausreichend zu finanzieren

 

a) Jede staatliche Bildungseinrichtung erhält pro Schüler/Auszubildende/Studenten eine Kopfpauschale von 250 € pro Unterrichtsmonat (2.500 € pro Schuljahr)

 

b) Zusätzlich erhalten alle staatlichen Bildungseinrichtungen pro Mitarbeiter einen Zuschuss von 100 bis 250 € pro Unterrichtsmonat (1.000 bis 2.500 € pro Schuljahr)

 

c) Die Löhne und Gehälter aller Mitarbeiter der staatlichen Bildungseinrichtungen werden durch die zu schaffende Bundesbildungsvergütungsgesellschaft gezahlt.

 

d) Die staatlichen Bildungseinrichtungen  erhalten zudem, pro Monat eine Betriebskostenpauschale von 2.500 € bis 5.000 € (30.000 € bis 60.000€ pro Jahr)

 

e) Zur weiteren finanziellen Ausgestaltung ist allen Bildungseinrichtungen die Einrichtung einer gemeinnützigen Stiftung zu gewähren. Hierdurch sollen Beteiligungen an den Finanzierung von schulischen, außerschulischen und akademischen Projekten und Forschungen neben den entsprechenden Bundforschungsfonds ermöglicht werden.

Auch die Teilhabe von finanziell schwachen Schülern an schulischen und außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten soll somit finanziert werden.

An diesen Stiftungen können sich sowohl natürliche als auch juristische Personen beteiligen.

Die Stiftungen unterliegen der Transparenzpflicht, sowohl ihrer Geldgeber als auch der getätigten Ausgaben.

 

f) Zur Finanzierung der Kosten für das Bildungssystem ist eine Bildungssteuer auf steuerpflichtige Einkommen in Höhe von 0,25 Prozent einzuführen. Die Bemessungsobergrenze der Bildungssteuer ist nicht vorzusehen.

 

 

8. Nicht nur die Ausstattung von Bildungseinrichtung und die Neustrukturierung des Bildungssystems ist wichtig, sondern auch die inhaltliche Ausgestaltung der Bildung.

Sie sollte die Kreativität, die Flexibilität, das Selbstbewusstsein, Zivilcourage und Grundwerteorientierung fördern.

Den Menschen durch Selbsterkenntnis, Führungsfähigkeit, Sachlichkeit und Zielstrebigkeit auf komplexe und sich ständig verändernde Herausforderungen vorbereiten.

Durch fächerübergreifende Betrachtung, Analyse und Lösungssuche sollen interdisziplinäre Offenheit, generalistisches Interesse, Fortschrittsorientierung gefördert werden.

Ziel von Bildung sollte daher nicht primär die Schaffung neuer Arbeitskräfte sondern die Heranbildung von mündigen, eigenverantwortlichen, solidarischen und ganzheitlich denkenden Menschen sein.

Rhetorik, Philosophie und bildende Kunst sind dabei als Fächer genauso wichtig wie Informatik, Politische Bildung und Wirtschaftskunde.

 

 

9. Auch die Länge des Schulwegs und seine Sicherheit sind ein Faktor eines guten Bildungssystems. Daher ist die Einrichtung, der Ausbau und die Instandhaltung von Schulwegen wichtig.

 

a) Der Schulweg zu Fuß darf maximal 20 Minuten betragen, also etwa eine Länge von maximal zwei Kilometern. Er ist durch einen ordentlichen Fußweg zu garantieren.

 

b) Der Schulweg per Fahrrad darf maximal 40 Minuten betragen, also etwa eine Länge von maximal zehn Kilometern. Er ist durch einen ordentlichen Radweg zu garantieren.

 

c) Der Schulweg per ÖPNV bzw. Schulbussen darf, inkl. kurzen Fußweg, von max. 10 Minuten, maximal 45 Minuten betragen, also etwa eine Länge von 12,5 Kilometern.

 

d) Alle Schulwegformen müssen die Sicherheit der Schüler, Studenten und Auszubildenden garantieren. Sie müssen daher

 

(i) öffentlich einsehbar sein;

(ii) flächendeckend mit Funknetz ausgestattet sein und

(iii) Unterstellmöglichkeiten bei Unwetter bieten, die nicht nur schützen, sondern auch straßenseitig einsehbar sind.

 

 

10. Zu einer guten Lernumgebung gehört auch ein gesundes und abwechslungsreiches Versorgungsangebot.

 

a) Sicherung der Versorgungsausstattung primär durch eigene Kantinen oder durch Kooperation mit Cateringunternehmen.

 

b) Versorgungsangebot für die Frühstücks- und Mittagspause sowie mit Snacks für Zwischendurch.

 

c) Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit eigenen Schulgärten zur Versorgung mit Obst und Gemüse. Eine Kooperation mit regionalen Bauern ist zu empfehlen.

 

d) Kooperationen mit Lebensmittel- und Getränkeherstellern bedarf der Zustimmung der Eltern- und Schülervertreter und darf weder zu Monopolstellungen oder zur Versorgung der Bildungseinrichtung mit ungesunden Lebensmitteln und Getränken führen.

 

e) Essen und Getränke sind in allen Bildungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

 

11. Ein modernes Bildungssystem braucht klare Verantwortungs- und Kompetenzrichtlinien.

 

a) Die direkte Personalverwaltung von verbeamteten und nicht-beamteten Lehr- und Betreuungskräften sowie von Kinder- und Jugendbetreuer, psychologisches und medizinisches Personal liegt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.

 

b) Die Verwaltung der immateriellen und materiellen Güter liegt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.

 

c) Die einheitliche tarifliche Grundlohn- und -besoldung für alle Lehr- und Betreuungskräfte sowie von Kinder- und Jugendbetreuer, psychologische und medizinisches Angestellten und Beamte erfolgt durch ein bundesweit zuständiges Schulamt. Es stellt zu dem ein 

 

 

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