Warum es derzeit keine Demokratie gibt

Wenn man auf Google nach der Frage "Wie viele Demokratien gibt es weltweit" sucht erhält man folgende Antwort vom Wikipedia-Artikel "Demokratieindex"

 

"76 Staaten werden als Demokratien gelistet, davon 22 als „vollständige“ und 54 als „unvollständige“. 37 Länder gelten laut Index als „Hybridregime“ und 54 als „autoritäres Regime“. 48,4 Prozent der Weltbevölkerung leben demnach in einer Demokratie und 51,6 Prozent nicht."

 

Die Aussage in dem Artikel beruht auf dem EIU Democracy Index der Zeitschrift The Economist.

Anhand von 60 Fragen wurde versucht die bestehende Systeme einzuordnen.

Doch bei näher Betrachtung wird deutlich, dass sich diese Einordnung rein auf das aktuell bestehende Verständnis von Demokratie bezieht.

 

Demokratien, so wie sie heute existieren, können nicht als "vollständig" betrachtet werden.

Das Wort Demokratie stammt aus dem altgriechischen und setzt sich aus den beiden Worten demos, Staatsvolk, und krátos, Gewalt/Macht/Herrschaft, zusammen.

Eine Demokratie ist demnach die "Herrschaft des Staatsvolkes" und ein demokratischer Staat demnach ein volksgeführter Staat.

Doch wie gesagt, heute existiert auf der ganzen Welt nirgends ein solcher Staat. Bei der existieren Demokratie handelt es sich mehr um eine Semi-Demokratie.

Ein wichtiger Aspekt dieser Betrachtung ist auch die klare Trennung zwischen Menschen-/Bürgerrechten und Regierungsform.

 

Eine Demokratie ist lediglich eine Staatsform und hat per sé nichts mit der Einstellung des Staates zu den Menschen- und Bürgerrechten zu tun.

 

Nun aber zu den Kernpunkten weshalb die heutigen Staaten keine Demokratien (also "vollständigen Demokratien") sondern lediglich "unvollständige" Semi-Demokratien sind.

 

 

Punkt 1 - Wahlrechtsbeschränkung (aktiv)

"No taxation without representation"

Der Ruf des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges der noch heute nichts von seiner Gültigkeit verloren hat.

So dürfen Personen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres wählen, obwohl sie bereits mit 14. Jahren straf- und religionsmündig sind. Eine weitere Gruppe sind Menschen die zwar in dem Land leben, arbeiten und Steuernzahlen, aber da sie keine Staatsbürger sind vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Auch Personen mit physischer oder psychischer Einschränkung die unter Betreuung stehen dürfen ebenfalls nicht wählen, obwohl es ihr Menschenrecht ist.

Die letzte Gruppe betrifft Wohnungslose welche zwar das Wahlrecht besitzen, doch aufgrund der meist nicht vorhandenen Eintragung ins Wahlregister keine Berechtigung zur Stimmenabgabe besitzen.

Wer durch die Leistung von Steuern und durch seinen überwiegenden Aufenthalt innerhalb des Staatsgebietes somit Teil des fiktiven "Staatsvolkes" ist, sollte nicht nur ein Wahlrecht besitzen, sondern auch die Möglichkeit erhalten dieses zu nutzen.

 

 

Punkt 2 - Wahlrechtsbeschränkung (passiv)

Wenn man das Wahlrecht besitzt und dies auch ausüben kann so ist zwar das aktive Wahlrecht zwar kostenlos, das passive Wahlrecht hingegen nicht.

Denn um überhaupt eine Chance zu haben gehört zu werden bedarf es einer nicht geringen Menge an Finanzmitteln. Hierdurch werden die meisten Menschen aktiv von ihren passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Eine ausgewogene und heterogene Repräsentanz des Volkes innerhalb des Parlaments ist so kaum möglich. Mehr noch fördert diese finanzielle Wahlbeschränkung die Parteienoligarchie und letztendlich die Fraktionsoligarchie.

Auch die Beschränkung der an Wahlen teilnehmenden Parteien durch die Notwendigkeit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für nicht bisher in Parlamenten vertretende Parteien und Wählervereinigungen beschränkt das passive Wahlrecht durch Bevorteilung von parlamentarisch vertretenden Parteien und Wählervereinigungen.

 

 

Punkt 3 - Wahlbezirksmanipulation

Durch die Wahlbezirksmanipulation werden Wahlbezirke so gestaltet, dass bestimmten Bevölkerungsgruppen mehr Einfluss verleihen wird als sie im Bezug auf den Anteil an der Gesamtbevölkerung haben.

Gerade in Repräsentanzdemokratien mit regionaler Prägung oder Mehrheitswahlrecht besteht hierdurch eine fundamentale Gefahr der Manipulation von Wahlergebnissen bereits durch die Ausgestaltung der Wahlbezirke.

 

 

Punkt 4 - Nicht- oder nur teilweise gewählte Regierung

Gerade in einer Demokratie beschränkt sich die Herrschaft des Volkes nicht nur auf die Wahl des Parlaments, sondern umfasst auch die aktive Mitgestaltung der Regierung. Angefangen bei den Ministern bis hin zum Regierungs- und oder Staatsoberhaupt.

In allen bekannten "Demokratien" wurde maximal das Staatsoberhaupt durch das Volk gewählt, die eigentliche Regierung hingegen entstammt meist der parlamentarischen Koalition bzw. Mehrheitspartei.

Eine effektive Trennung von Regierung und Parlament ist daher kaum bis gar nicht möglich. Es kommt eher sogar dazu, dass eine fehlende parlamentarische Oppositionsstellung zu einer Stützung einer unfähigen Regierung führt.

 

 

Punkt 5 - Sperrklauselausschluss

Wenn nicht schon die Parteienoligarchie kleine und junge Parteien aus dem politischen Sichtfeld drängt, so sorgt der Sperrklauselausschluss endgültig dafür.

Durch diesen Mechanismus, unter dem Deckmantel der politischen Stabilität, werden nicht nur Parteien aus den Parlamenten  ausgeschlossen, sondern auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Wählern ihrer parlamentarischen Stimme beraubt.

Etablierte Parteien erhalten zu dem einen Konkurrenzschutz, das heißt sie müssen eine nicht gerade kleine Anzahl von Parteien nicht nur nicht fürchten, sondern können ohne große Konkurrenz ihre angestammte Politik fortführen.

Der Sperrklauselausschluss führt langfristig zu einer Verschlechterung der Politik durch eine steigende Anfälligkeit von Korruption und Vetternwirtschaft sowie Günstlingspolitik. Eine Art politischer Inzestiösität.

 

 

Punkt 6 - Parteienoligarchie

Als Parteienoligarchie ist die Sichtbarkeit von Parteien im öffentlichen Raum und damit in der öffentlichen Diskussionswahrnehmung zu verstehen. Diese Oligarchie wird zum einen durch die sogenannten "etablierten Parteien" betrieben und gefördert und zum anderen durch die dritte Gewalt, also den Medien, verstärkt.

Hierbei wird bei die Sichtbarkeit allein auf die im Parlament vertretenen oder bei Umfragen stärksten Parteien beschränkt. Ihre Vertreter und Meinung werden überproportional verbreitet, wodurch es zu einem Ungleichgewicht kommt.

Kleine oder auch junge Parteien werden durch diese "unsichtbare Wand" an den Rand der Bedeutungslosigkeit gedrängt. Ihre Stellung zu aktuellen oder anderen politischen Themen findet somit kaum oder kein Gehör. Das Staatsvolk kann sich somit keine barrierefreie eigene Meinung bilden.

Durch diese Überrepräsentation von bestimmten Parteien wird bereits Monate vor einer Wahl diese, zu Lasten der kleineren und jüngeren Parteien, beeinflusst.

 

 

Punkt 7 - Fraktionsoligarchie

Als Fraktionsoligarchie ist die Vorherrschaft von Gruppen innerhalb eines gewählten Parlaments zu verstehen. Schon seit der Antike ist dieses politische System fester Bestandteil aller bis heute existierenden Repräsentanzdemokratien.

Fraktionsoligarchien zeichnen sich dadurch aus, dass eine Fraktion oder Abgeordnetengruppe volle Rechte besitz während fraktionslose Abgeordnete in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten sind.

So zum Beispiel im Deutschen Bundestag:

"Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, sind fraktionslos. Ihre Rechte sind gegenüber denen der Fraktionen begrenzt, auch das Rederecht im Plenum ist eingeschränkt. Sie können aber Geschäftsordnungsanträge stellen und Fragen zur schriftlichen oder mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. In den Ausschüssen können fraktionslose Abgeordnete als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht tätig werden, sich aber nicht an Abstimmungen beteiligen."

Durch diese Oligarchie wird die Repräsentanzdemokratie, gerade wenn sie auf lokale Vertretung basiert, untergraben. Gerade, da nicht der einzelne Abgeordnete sondern die Fraktion oder Abgeordnetengruppe die Macht im Parlament besitzt, wird auch das Recht des Wählers selbst beschnitten.

 

 

Punkt 8 - Gesetzmitgestaltungsbeschränkung

Ein umständlicher Begriff für die Beschränkung oder gar den Ausschluss des Volkes an der Mitgestaltung von Gesetzen oder der Wahrnehmung des Gesetzesinitiativrechts.

Dieser historisch gewachsene Teil der heutigen politischen Landschaft wird auch durch das Konzept der Repräsentanzdemokratie getragen. Das Volk wählt seine Repräsentanten mit dem Auftrag in ihrem Namen die Geschäfte des Staates zu leiten.

Ein an sich gutes Konzept, doch in einer Demokratie ist die Macht des Volkes nicht allein auf Wahlen beschränkt, sondern es wirkt aktiv an der Gesetzesmitgestaltung mit.

Durch die Gesetzesmitgestaltungsbeschränkung ist das politische System mehr als anfällig für Korruption und Lobbyismus, zum Nachtteil des Volkes.  Mehr noch, diese Beschränkung fördert regelrecht mit der Zeit die Politikverdrossenheit und damit einhergehend die ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen System. Frei nach dem Motto: "Die da oben machen eh was sie wollen."

 

 

Punkt 9 - Mitentscheidungsbeschränkung

Ein Volkes welches außer der Wahl seiner Repräsentanten keinen Einfluss auf politische Entscheidungen hat ist von dem Genuss seiner vollen demokratischen Rechte ausgeschlossen.

Es daher notwendig, dem Volk und damit dem einzigen Souverän in einer demokratischen Nation die größtmögliche Mitentscheidungsgewalt zu garantieren. Angefangen bei der Zustimmung zum Jahreshaushalt, über die Reform der Verfassung bis hin zur Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen.

 

 

Punkt 10 - Intransparenz

Eine Demokratie ohne Transparenz ist keine Demokratie. Jedwede Staatsform welche intransparent ist verbirgt vor dem Augen des Volkes, dem Souverän, jenes welches dieser benötigt um nach besten Wissen und Gewissen seine Macht vollends auszuüben.

Es ist daher für eine vollständige Demokratie von entscheidender Bedeutung, dass das Volks, als wahre Herrschaft des Staates, dem für die Wahrung seiner Recht notwendigen Informationen und Einsichten erhält.

Daher ist in allen staatlichen Institutionen alles zu unternehmen, dass das Volk zeitnah, unmittelbar und unzensiert Einsicht in alle für die politischen Entscheidungen notwendigen Dokumente erhält.

Es ist des Weiteren zwingend erforderlich, dass jedweder Versuch der politischen Einflussnahme durch Lobbyisten, Interessenverbände oder sonstige Personen oder Personengruppen durch entsprechende Mittel eingedämmt bzw. unterbunden wird. Dazu gehören sowohl die Einführung von Lobbyregistern, die Veröffentlichung der Termine eines jeden Entscheidungsträgers von Gesetzen und Verordnungen, die Parteispenden, der Einnahmen der Abgeordneten und der Beteiligten an Gesetzen und Verordnungen.

 

 

 

Nur wenn diese Beschränkungen der vollständigen Teilhabe des Volkes am politischen Leben gelöst werden, dann  kann man von einer tatsächlichen bzw. vollständigen Demokratie sprechen.

Man muss sich jedoch immer im Klaren sein, dass eine echte vollständige Demokratie nie ganz möglich ist. Es wird immer etwas geben wodurch einzelne Punkte nicht vollständig gelöst werden. Doch dies sollte den Kampf um die Erlangung der Demokratie und damit die Überwindung des bestehenden semi-demokratischen Systems nicht im Wege stehen, sondern ein Ansporn sein. Frei nach dem Worten: "Das Unmögliche wagen um es möglich zu machen."

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