
Margaret Thatcher prägte den Satz: „There is no such thing as public money; there is only taxpayers' money.“ oder auf deutsch „Es gibt kein staatliches Geld, es gibt nur das Steuerzahlergeld.“.
Seit nun 40 Jahren predigen Ordoliberale und NeoLib’s dieses Mantra, welches vollständig lautet:
„Wir sollten diese entscheidende Tatsache nie vergessen. Der Staat hat keine andere Geldquelle als das Geld, das die Menschen selbst verdienen. Wenn der Staat mehr Geld ausgeben will, kann er dies nur tun, indem er sich Ihre Ersparnisse leiht oder indem er Sie stärker besteuert. Es gibt kein staatliches Geld, es gibt nur das Steuerzahlergeld.“.
Doch dieses Mantra ist so falsch wie das Dogma welches aus ihm erwächst. Denn ein Staat mit eigener Währung hat stets soviel Geld wie er zur Verfügung haben möchte und ist zu keiner Zeit auf das Geld seiner Bürger, in Form von Steuern, angewiesen.
Steuern haben hingegen 4 gänzlich andere und dennoch viel wichtigere Funktionen als die der Staatsfinanzierung.
Da wäre die Akzeptanzfunktion, denn wer seine Steuern in Euros bezahlen muss muss sich Euros beschaffen.
Dann wäre da die Nachfragefunktion durch welcher Staat anhand von Steuern die Nachfrage nach Gütern steigern oder senken kann.
Oder die Funktion der Korrektur von Ungleichheit, in dem der Staat z.Bsp. Arbeit niedriger besteuert als Vermögen.
Und die Funktion der Beeinflussung bzw. Lenkung von Ausgabe- und Verhaltensentscheidungen als Teil der Umsetzung politischer Entscheidungen, wie zum Beispiel Steuern auf zuckerhaltige Waren.
Doch wenn die Staatsfinanzierung keine Funktion von Steuern ist, wie finanziert sich dann der Staat?
Hierzu möchte ich auf ein Video des Ökonomen, Youtuber und Mitarbeiter der Fraktion DieLinke verweisen Staatsschulden: Woher kommt das Geld? | Staatsfinanzierung einfach erklärt sowie auf die MMT.
Denn in diesem Blogbeitrag geht es nicht um die Finanzierung des Staates, sondern um ein modernes Steuersystem welches möglichst einfach, größtmöglichst effektiv und so gerecht wie möglich ist.
Dieses Steuersystem 3.0 stellt eine Maximalforderung dar und damit das Endziel einer liberalen Steuerpolitik.
In einem weiteren Blogpost werde ich ein zweites Steuersystem vorstellen, welches einen aktuell machbaren Zwischenschritt auf den Weg zu einem liberalen Steuersystem darstellt. Das Steuersystem 2.0.
Was heißt liberal?
Bevor ich jedoch beide System vorstelle möchte ich zu erst den Begriff „Liberal“, so wie ich ihn verstehe, kurz erläutern.
Der Begriff liberal kommt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie „die Freiheit betreffend“. Heute wird dies meist mit der Individuellen Freiheit gleichgesetzt, doch für mich bedeutet liberal mehr als „dem Einzelnen wenige Einschränkungen auferlegend, die Selbstverantwortung des Individuums unterstützend“.
Eine Gesellschaft kann nach meiner Meinung und meiner loyalistischer Weltanschauung nach nur dann liberal und damit frei sein, wenn jedem Menschen das größtmögliche Maß seiner Würde garantiert wird. Diese Garantie schließt die Abwesenheit von Armut ein, denn ein Mensch der keiner staatlichen Einschränkungen unterliegt ist solange nicht frei solange er durch Armut in dem Genuss seiner Freiheit beschränkt ist.
Und hier setzt ein liberales Steuersystem an. Es belastet nicht jene welche durch ihrer eigenen Händearbeit ihren Unterhalt verdienen sondern jene welche durch ihren sozialen Stand ohne der eigenen Händearbeit reich werden. Es versucht die Ungleichheit zu beenden in dem es die Macht der finanziell Privilegierten mindert und somit die Demokratie bewahrt. Es versucht dem Menschenrecht zum Durchbruch zu verhelfen und es an der Macht zu halten in dem es Güter, Waren und Dienstleistungen welches von der Verachtung des Menschenrechts profitieren unprofitabel zu machen.
Liberales Steuersystem - Steuersystem 3.0
Immobiliensteuer
Die Immobiliensteuer erfüllt 2 der 3 wesentlichen Steuerfunktionen, dies ist zum einem die Akzeptanz der staatlichen Währung und zum anderen die Korrektur der Ungleichheit. Ersteres ist dabei die wesentliche Funktion dieser Steuerart, da sie von jedem Bürger entrichtet wird. Die zweite Funktion kommt dadurch zu Stande, da sie auf die Gesamtsumme der Fläche des Immobilienvermögens entfällt. Je größer die Fläche um so höher die zu entrichtende Steuer.
Die Immobiliensteuer ist, wie die Vermögenssteuer, eine einmal jährlich zu entrichtende Steuer.
Berechnung
Der Wert der Immobilie ist alle 5 oder 10 Jahre anhand des Sachwerts zu ermitteln. Ein zwanzigstel des Sachwerts wird als Besteuerungsgrundlage herangezogen und mit dem Steuersatz entsprechend dem Energieeffizienzklasse multipliziert.
Die Immobiliensteuer, aufgerundet auf nächsthöheren Zehner, ist fällt für jede Wohn- und/oder Gewerbeeinheit, entsprechend der anteilig-genutzten Wohn-, Nutz- und/oder Gewerbefläche, an.
(Bodenwert + Gebäudewert) x Marktanpassungsfaktor = Sachwert
Sachwert ÷ 20 Jahre = Immobilienbesteuerungsgrundlage
Immobilienbesteuerungsgrundlage x Energieeffizienzsteuerklasse = Immobiliensteuer
Beispielrechnung
Sachwert:
Immobilienbesteuerungsgrundlage:
Energieeffizienzsteuerklasse:
Immobiliensteuer:
2.500.000 Mio. €
125.000 €
I (1,00 %)
1.250 €
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 6 gleichgroßen Wohneinheit so beträgt die Immobiliensteuerlast pro Wohneinheit dann 210,00 €.
Vermögenssteuer
Während die Immobiliensteuer eine reine Vermögenswertsteuer ist so ist die Vermögenssteuer eine Einkommens- und Vermögenswertsteuer. Ihr Zweck dient in erster Linie der Korrektur von Ungleichheit und enthält daher Freibeträge, um die Belastung von niedrigen und mittleren Einkommen zu verhindern.
Entgegen der Immobiliensteuer kann sie über eine Laufzeit von 10 Jahren gestundet werden, wobei eine Stundungsgewährung nur alle 12 Jahre möglich ist.
Die Vermögenssteuer ist eine Summensteuer die 4 zu besteuernde Vermögensgruppen enthält.

Um die Verschleierung von Vermögen zu unterbinden ist bei materiellen Vermögen stets eidesstattlich zu versichern und glaubhaft zu machen, dass etwaige materielle Vermögenswerte allein rein firmenbezogen genutzt werden. Eine Nutzung dieses Vermögens zu privaten Zwecken ist zu unterbinden. Ein Verstoß dagegen mit höhen Geld- und Haftstrafen zu belegen.
Der Grund hier für ist die Macht welches mit Vermögen einhergeht.
Als Vermögensverschleierung gelten auch Handlung zur Minimierung des zu versteuernden Vermögens durch temporäre Kredit-/Darlehensbelastung. Also die Aufnahme und Rückzahlung von Krediten und Darlehen welche in zeitlicher Nähe zum Bemessungszeitpunkt liegen.
Beispiel: Bemessungszeitpunkt 31.12.2023 / Kreditaufnahme 01.07.2023 / Rückzahlung 30.06.2024
Auch die zeitnahe Auszahlung und Wiedereinzahlung von Spar-, Giroguthaben oder der Handel mit Wertpapieren zur Vermögensverschleierung ist zu verbieten.
Auch sollten Gehaltsdeckeln (Höchstlohn) eingeführt werden um die Umgehung der Besteuerung von Kapitaleinkommen durch Umschichtung auf den Arbeitseinkommen zu mindern.



Konsumsteuer
Die Konsumsteuer dient der Erfüllung der Funktionen "Beeinflussung bzw. Lenkung von Ausgabe- und Verhaltensentscheidungen" und kann zu dem auch für die Funktion der Nachfrageregulierung verwendet werden.
Die Anwendung der Konsumsteuer ist dabei auf klar zu definierenden Waren, Gütern und Dienstleistungen zu beschränken.
Während sich die Konsumsteuer in erster Linie auf den Endverbraucher gerichtet ist so ist die Luxusgütersteuer hingegen in erster Linie auf den Produzenten/Hersteller gerichtet.
Die Konsumsteuer soll dabei den Genuss schädlicher Waren, Güter und Dienstleistungen verteuern statt ihn zu verbieten. Hingegen soll dient die Luxusgütersteuer eher dem Wohl der Verbraucher, da sie überhöhte Preispolitik der Produzenten/Hersteller eher unattraktiv macht.
Die Ausgestaltung der Liste der zu besteuernden Waren, Güter und Dienstleistungen sollte zu dem so einfach verständlich wie möglich gemacht werden um Opportunitätskosten durch Einbeziehung von Steuerberater und Wirtschaftsprüfern zu verhindern.

Anmerkungen
Wie bereits Eingangs erwähnt ist ein Staat nicht auf die Steuern seiner Bürger zur Staatsfinanzierung angewiesen.
Dies gilt jedoch nur für den Staat als Währungsherausgeber, Kommunen und Gemeinde hingegen sind wie die Bürger Währungsnutzer.
Zur Mitfinanzierung der Kommunen und Gemeinden könnte, neben einer Grundfinanzierung durch den Staat, die Immobiliensteuer herangezogen werden.
Zur Mitfinanzierung des Sozial- bzw. Gesundheitswesen könnte man hingegen die Konsum- sowie Luxusgütersteuer heranziehen.
Generell jedoch würde das so auf 3 bzw. 4 Steuern reduzierte System einen nicht zu unterschätzenden Effekt haben.
Nicht nur wäre es, bei klarer Ausgestaltung, für jeden einfach verständlich und gerecht, sondern es würde auch die Opportunitätskosten für viele Steuerzahler senken und Steueroptimierungen, also Steuervermeidungsaktionen, maximal senken. Dies wiederum würde nicht nur Geld sparen sondern auch unnötig gebundene Ressourcen freisetzen.
Ein einfaches Steuersystem würde zum Beispiel, gemessen an der Höhe der Steuerfreibeträge, allein bis zu 100.000 Steuerberater für sinnvollere, dem Gemeinwohl dienlichere Tätigkeiten frei machen.
Auch für die Wirtschaft hätte dies einen nicht unerheblichen, positiven Effekt, da weniger Steuerarten die Opportunitätskosten senken und bisher gebundene Ressourcen für Investitionen und bessere Bezahlungen freisetzen.
Und durch eine Verlagerung der Besteuerung, bis auf Immobiliensteuer, weg von den Unternehmen hin zu den Firmeneignern würde der Kapitalabfluss verringert werden und somit mehr finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen.
Kommentar schreiben