
Die Vereinten Nationen brauchen dringend eine umfassende Reform. Besser gestern als morgen.
Diese Reform muss zum Ziel haben, dass das Menschenrecht ohne Rücksicht auf wirtschaftliche oder kleinstaatliche Interessen weltweit uneingeschränkt gilt und es muss die über 192 Kleinstaaten auf ihre untergeordnete Stellung zurück drängen.
Klar nach dem Motto: #HumanityFIRST
Diese Reform sollte jedoch nur der erste Schritt einer Reihe von Reformen sein, an deren Ende nichts anderes als die nationale Einheit der gesamten Menschheit in einer globalen, kommunalföderalistischen Republik steht.
Wenn diese Reformen den Widerstand der autoritären und sich in der Barbarei ergötzenden Staaten oder gar den Bruch der Vereinten Nationen zur Folge haben sollten, dann sollten wir als Demokraten diesen Bruch nicht durch Zugeständnisse an die Feinde der Menschheit aufhalten. Denn wichtiger als alles andere ist die Zukunft der Menschheit in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit.
Wenn es zu diesem Bruch kommen sollte, dann sollten wir Demokraten das Banner der Vereinten Nationen fest in der Hand halten und den Geist der Vereinten Nationen in einer globalen Allianz, gar einer globalen Föderation der Demokratien, neuen Leben geben.
Doch welche Reformen sind notwendig?
Reform für Demokratisierung
- Das UNPA ist als dauerhaftes Parlament der Generalversammlung gleich zu stellen bzw. im Rang über sie zu stellen. Ziel ist die Schaffung einer Republik mit einem Zwei-Kammer-System.
- Der Weltsicherheitsrat ist in einen Rat der kontinentalen Unionen umzuwandeln.
- Das Vetorecht ist zu streichen.
- Zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist ein globaler Kinder- und Jugendkongress als ständiges Gremium bei den Vereinten Nationen zu installieren.
- Staaten ist der Vorsitz von UN-Organen zu verbieten. Sie haben lediglich das Recht zusammen mit dem UNPA einen Kandidaten für das Amt zu wählen.
- Vorsitzende und Führungsämter von UN-Organen haben ihrer Amt unabhängig von Weisungen ihrer Herkunftsländer auszuführen und sind allein der UN-Charta und dem Human Rights Charta verpflichtet. Verstößt eine Personen gegen die Verpflichtung so kann sie auf Antrag der UNPA abgewählt und vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt werden.
Reform der UN-Organisationen
- Das UNRWA ist aufzulösen und ihre Aufgaben an UNICEF und anderen Organisationen zu übertragen.
- Die Besetzung der Leitung der Organisationen der Vereinten Nationen bedarf der Wahl durch das UNPA und der Generalversammlung. Dem UNPA ist das echt zu gewähren auf eigenen Antrag oder durch internationale NGO’s die Leitung einer Organisationen der Vereinten Nation abzusetzen und neu zu wählen. Jede Leitung ist dem Menschenrecht verpflichtet und der internationalen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.
- Die UN-Organisationen sind konsolidieren, um Doppelstrukturen zu minimieren und die Effizienz zu steigern.
- Die Organisationen der Vereinten Nationen sind schrittweise in den Status globaler Ministerien zu überführen.
Reform der UN-Blauhelme
- Die UN-Blauhelme, Peacekeeping, sind in eine reguläre globale Armee zu überführen, deren Aufgabe die Sicherung des Friedens sowie die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen gegen das Menschenrecht und die Menschheit ist.
- UN-Blauhelm-Missionen können die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden verweigern, wenn diese in erheblichen Maße oder vollständig durch international anerkannte Terrororganisationen unterwandert sind. Die Verweigerung bedarf einer umfassenden Begründung.
- UN-Blauhelm-Missionen sind stets mit einem robusten Mandat auszustatten um auf die sich entwickelnde, dynamische Lage gezielt antworten zu können. Situationen wie in Ruanda, Srebrenica oder Libanon dürfen sich nie wieder wiederholen.
- Die Missionen der UN-Blauhelme sind durch einen globalen Generalstab der UN zu koordinieren.
- Internationale und regionale Nichtregierungsorganisationen sowie Journalisten haben stets Zugang zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung des UN-Blauhelm-Mandats und der Einhaltung der Menschenrechte.
- Offiziere und Soldaten von UN-Blauhelm-Missionen unterstehen der Internationalen Gerichtsbarkeit.
- Bei der UN ist ein unabhängiger Sonderermittler zu installieren, welcher Vorwürfen der Missachtung oder gar Verletzung der Menschenrechte nachzugehen hat. Seine Arbeit ist auf Transparenz und Offenheit anzulegen und er ist mit einem Sonderklagerecht vor dem Internationalen Strafgerichtshof auszustatten.
- Alle Staaten ist die Pflicht aufzuerlegen 1 Prozent ihrer unter Waffen stehenden Soldaten der UN zur Wahrung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
- Alle Staaten sind verpflichtet die UN-Blauhelm-Missionen mit allen materiellen und finanziellen Mitteln auszustatten, um die Mission im vollen Umfang durchführen zu können.
Reform internationaler Gerichtsbarkeit
- Die internationalen Gerichtshöfe sind mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten um die durch sie gesprochenen Recht in die Tat umzusetzen.
- Dem System der internationalen Gerichtsbarkeit ist der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte hinzuzufügen. Jedem Menschen ist das Recht zu garantieren, ihn als letzte Instanz in Streitfragen des Menschenrechts anzurufen.
- Im System der internationalen Gerichtsbarkeit ist dem Internationalen Strafgerichtshof ein Sondergerichtshof zur Verfolgung von Missachtung, Verstößen oder Verletzung der Menschenrechte durch Offiziere oder Soldaten der UN-Blauhelm-Missionen beizustellen.
Reform für mehr Transparenz und Teilhabe
- Alle amtlichen Dokumente der Vereinten Nationen sind binnen 72 Stunden in die 10 weltweit häufigsten Sprachen zu übersetzen. Binnen 30 Tagen nach Erstveröffentlichung sind die Dokumente in alle mehr als 6.500 Sprachen der Welt zu übersetzen.
- Alle Verträge zwischen den Vereinten Nationen, ihren Organen und Organisationen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Vereinigungen sind im vollen Umfang offen zu legen.
Reform der Härte
- Mitgliedsstaaten welche nachweislich die Menschenrechte in einem erheblichen Maße verletzen, dass dies einen Offenbruch mit der UN-Charta und der Bill of Human Rights Charta darstellt sind aus der UN auszuschließen und als Feindstaat zu betrachten.
- Die UN-Charta und die Bill of Human Rights Charta sind durch alle Mitgliedsstaaten uneingeschränkt zu achten und umzusezen. Ein Verstoß dagegen ist mit Sanktionen zu belegen.
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